Jedes Jahr wieder steht die Steuererklärung an. Hat ein Umzug stattgefunden, können die Kosten dafür möglicherweise über die Steuer abgesetzt werden. Das spart bares Geld. Dabei ist der Aufwand überschaubar.
Die Voraussetzung für die Geltendmachung
Bei der Steuererklärung sollten nicht nur die Werbungskosten oder Fortbildungskosten beachtet werden. Auch Umzugskosten können unter Umständen geltend gemacht werden. Ein privater Umzug zählt nicht. Vielmehr sind berufliche Gründe ausschlaggebend. Das kommt heutzutage allerdings recht häufig vor. Gründe für einen beruflichen Ortswechsel kann ein neuer Job sein. Manchmal sind es aber auch die Arbeitswege, die durch einen Umzug erheblich, also um mindestens eine Stunde, verkürzt werden können. Auch ein Berufspendler kann sich dafür entscheiden an den Ort zu ziehen, an dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Die Umzugskosten können ebenfalls geltend gemacht werden, wenn ein Studium an einem anderen Ort begonnen wird.
Ein Umzug kann für hohe Kosten sorgen
Es ist viel zu tun, wenn ein Umzug ansteht, selbst wenn ein Umzugsunternehmen einen großen Anteil daran hat. Zunächst muss eine Wohnung gesucht werden. Neben dem Zeitaufwand verursacht das Telefon- und Reisekosten. Vielleicht muss auch eine Anzeige geschaltet oder ein Makler beauftragt werden.
Die Umzugskosten über Einzelnachweisen belegen
Die Umzugskosten fallen also in die Ausgaben als Arbeitnehmer. Geltend gemacht werden können diese pauschal oder durch Einzelnachweise. Bei einem Einzelnachweis gilt es also, Belege für Reisekosten, die bei der Wohnungssuche oder am Umzugstag entstehen, Rechnungen vom Makler und über Maklergebühren, die Rechnung vom Umzugsunternehmen und die Kosten für einen Mietwagen zu sammeln. Es ist möglich weitere Kosten gelten zu machen. Das können erforderliche Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Ummeldegebühren bei Behörden, der Aufbau der Kücheneinrichtung mit Anschluss der elektrischen Geräte, die Verköstigung für die Umzugshelfer oder Rechnungen für das Anbringen von Lampen oder Rollos sein. Bei einem privaten Umzug können einige Kosten eventuell über die haushaltsnahen Dienstleistungen auf die Steuererklärung Einfluss haben.
Die Umzugspauschale nutzen
Wenn das Sammeln der Belege zu aufwendig ist, können diese auch pauschal abgerechnet werden. Hierfür ist das Bundesumzugskostengesetz Grundlage. Die Pauschale beträgt seit dem 01.02.2017 für verheiratete Paare und Lebenspartner 1528 Euro, für Singles 764 Euro sowie für Kinder und andere Angehörige zusätzlich jeweils 337 Euro. Falls bereits in den vergangenen Jahren ein Umzug aus beruflichen Gründen stattgefunden hat, erhöht sich diese Pauschale um 50 Prozent.
Fazit: Es kann sich also durchaus lohnen, den beruflichen Umzug in der Steuererklärung geltend zu machen, entweder über die Umzugspauschale oder die gesammelten Einzelnachweise. Die Kosten für den Umzug lassen sich dann über die Steuerersparnis minimieren.