Umzug während Corona. Erlaubt oder nicht?
Planen Sie ein Umzug in Corona-Zeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wenn Sie einen Umzug in Berlin planen, dann machen Sie sich sicherlich zahlreiche Gedanken. Welches Umzugsunternehmen möchten Sie beauftragen? Was gilt in Zeiten von Corona? Kann ich Umzugshelfer chartern? Sicherlich haben Sie zahlreiche Freunde, die gern als Umzugshelfer agieren. Aber dürfen Sie das überhaupt in der Pandemie? Grundsätzlich ist der Umzug während der Pandemie nicht verboten.
Die richtige Umzugsfirma für Ihr Umzugsvorhaben während Corona
Suchen Sie sich die Firma Ihres Vertrauens aus. Die Betriebe kennen die aktuellen Vorschriften innerhalb und außerhalb von Berlin und halten sich daran.
Umzüge während der Corona-Krise Stand 18.05.2021
Umzüge können entsprechend den aktuellen Regelungen durchgeführt werden.
Passendes Umzugsunternehmen für Umzug trotz Corona-Krise
Ihr gewähltes Unternehmen in Berlin unterstützt Sie bei dem Vorhaben in schwierigen Zeiten und berät Sie auch zu den Umzugsregeln während der Pandemie. Allerdings nehmen viele Firmen in der momentanen Situation keine Umzugsmaterialien zurück. Das hat hygienische Gründe.
Umzug noch aktuell möglich?
Während einer Ausgangssperre darf die Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen werden. Der Umzug dürfte auf jeden Fall dazu zählen.
Aktuelle Vorschriften für Privatumzüge
Schwierig verhält es sich mit freiwilligen Helfern. Umzugshelfer verrichten keine Erwerbstätigkeit, machen keinen Spaziergang oder kaufen auch nicht ein. Gilt die Ausgangssperre, dürfen private Umzugshelfer nicht beim Umzug dabei sein. Bei der Kontaktbeschränkung dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammenkommen. Die Ausnahme gilt, wenn diese in einem Haushalt leben. Mit der Familie dürfte der Umzug kein Problem sein, Freunde dürften allerdings nicht kommen. Sollte allerdings ein Familienmitglied unter Verdacht auf Covid-19 stehen, darf Ihr Umzug nicht stattfinden.
Renovieren während Corona?
Natürlich können Sie während Corona renovieren. Die Bedingungen dafür sind ungefähr genauso wie beim Umzugsvorhaben. Kontaktbeschränkungen müssen beachtet werden. Sie müssen also auf Helfer aus anderen Haushalten, je nach dem Stand der Regelungen, verzichten. Allerdings kann es schwer werden, bei geschlossenen Geschäften an Material zu kommen. Hier müssen Sie auf Lieferungen oder Einkaufstermine zurückgreifen. Eine Firma kann zu den Arbeiten stets beauftragt werden.
Umzugsunternehmen für Umzüge von und nach Berlin beauftragen
In zahlreichen Fällen wird Ihnen nur übrig bleiben, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Berufliche Tätigkeiten bleiben schließlich erlaubt. Aus diesem Grund können gewerbliche Umzugshelfer ihrer Arbeit stets nachgehen. Die geltenden Vorsichtsmaßnahmen und Hygienevorschriften müssen natürlich beachtet werden. Wollen Sie mehr private Umzugshelfer beschäftigen, hilft nur eine Verschiebung des Umzugs innerhalb oder außerhalb von Berlin.
Wie kann ich das Corona-Ansteckungsrisiko beim Umzug minimieren?
Achten Sie auf die gängigen Hygieneregeln.
- Abstände einhalten
- richtig Niesen und Husten
- keine Begrüßung per Handschlag
- Händewaschen für alle ermöglichen, auch für die Umzugshilfe
- Mund- Nasen-Schutz tragen
- gute Raumbelüftung
Gelten Kündigung und neues Mietverhältnis trotz Corona weiterhin?
Alle zum jetzigen Zeitpunkt oder vorher abgeschlossenen Verträge gelten weiter. Sie können lediglich auf die Kulanz Ihres Vermieters hoffen, wenn der Auszug nicht so wie geplant möglich ist. Es gibt keinerlei Anspruch, Umzug oder Beginn des neuen Mietverhältnisses wegen Corona zu ändern.
Kann ich mein geplantes Umzugsvorhaben wegen Corona stornieren?
Wegen Corona gibt es eigentlich keine Sonderregelungen für eine Stornierung. Generell hängt es vom Vertrag ab. Spielraum besteht z.B. bei Quarantäne oder Krankheit.
Arbeiten die Umzugsfirmen normal weiter?
Die Umzugsfirmen in Berlin und anderswo arbeiten während der Pandemie weiter. Sie halten sich an die geltenden Regeln, z.B. Abstand und Maskenpflicht. Die Unternehmen und ihre Mitarbeiter wissen im Prinzip über die geltenden Bedingungen Bescheid.